Allgemeine Geschäftsbedingungen
1- ANWENDBARKEIT - AUSNAHMEN
Ungeachtet eventuell anders lautender Bestimmungen auf Bestellscheinen oder sonstigen Unterlagen des Käufers finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Leistungsangebot SOS Noukie's Anwendung auf sämtliche vertraglichen Beziehungen der Parteien zueinander. Es kann nur im Rahmen einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung davon abgewichen werden. In einem solchen Fall bleiben alle von besagter Vereinbarung nicht berührten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang gültig.
2- ANGEBOT - AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Erteilte Aufträge sind für den Käufer sofort und für den Verkäufer nach schriftlicher Bestätigung, Lieferung oder Rechnungsstellung bindend. Der Verkäufer ist nur an schriftlich von ihm abgegebene Angebote und für den darauf vermerkten Zeitraum gebunden. Wird keine Gültigkeitsdauer genannt, so gelten Angebote für einen Zeitraum von 15 Tagen. Erfolgt die Auftragserteilung nach Ablauf dieser Frist, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Auftrag ggf. abzulehnen oder seine Konditionen zu ändern.
3- PREIS
Die Preise und Gebühren enthalten die Mehrwertsteuer sowie sonstige im Land des Verkäufers erhobene Steuern. Eventuell im Land des Käufers erhobene Einfuhrsteuern gehen zu dessen Lasten.
4- LIEFERFRIST
Die Waren gehen spätestens 30 Tage nach Annahme der Bestellung durch den Verkäufer zum Versand. Bei einer Überschreitung dieses Zeitraums kann der Käufer die Bestellung kostenfrei stornieren.
5- TRANSPORT
Die Lieferungen innerhalb der Europäischen Union (EU) – ohne die französischen Überseegebiete – erfolgen (nicht garantiert) franko als Postpaket. Der Käufer kann allerdings gegen einen Aufpreis von 20 Euro pro Versand eine garantierte Expresslieferung wählen. Für Lieferungen in andere Länder betragen die Transportkosten (nicht garantierter Versand) 35 Euro pro Bestellung. Die Kosten werden dem Warenpreis hinzugerechnet. Diese Konditionen gelten für Bestellungen bis 500 Euro. Bei größeren Bestellungen werden die Kosten dem Käufer zuvor vom Verkäufer mitgeteilt und dem Warenpreis hinzugerechnet.
6- EIGENTUMSVORBEHALT
Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn dieser seine die Lieferung betreffenden Verpflichtungen, insbesondere die vollständige Bezahlung der entsprechenden Rechnungen, umfassend erfüllt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt, dürfen die Waren weder verpfändet, noch verkauft werden, wobei der Verkäufer berechtigt ist, diese zurückzunehmen oder den Rückversand der ihm gehörigen Waren einzufordern. Der Risikoübergang auf den Käufer hingegen erfolgt zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Waren.
7- ANNAHME
Die Waren gelten als angenommen, wenn nicht binnen acht Tagen nach deren Erhalt per Einschreiben eine Reklamation zugestellt wird.
8- REKLAMATION / WARENRÜCKSENDUNG
Der Käufer kann die Waren innerhalb von acht Tagen nach deren Auslieferung an den Verkäufer zurücksenden. Über diesen Zeitraum hinaus akzeptiert der Verkäufer keinerlei Reklamationen oder Warenrücksendungen. Die Waren müssen im Originalzustand zurückgesandt werden. Die Erstattung retournierter Waren erfolgt spätestens 30 Tage nach deren Erhalt. Die ursprünglichen Versandkosten werden nur erstattet, wenn der Warenrücksendung ein von uns zu verantwortender Liefermangel zugrunde liegt und die Lieferung als garantierter Expressversand erfolgte.
Als offensichtliche Mängel gelten alle Fehler, die bei einer sorgfältig durchgeführten Wareneingangskontrolle festgestellt werden können, ohne dass jedoch spezielle, nicht übliche Prüfverfahren (z. B. Kontrolle der Waschbeständigkeit, des Einlaufens usw.) eingesetzt werden müssen. Maß-, Farb- und Schnittfehler sowie Fehler der Warenpräsentation gelten als offensichtliche Mängel. Falls die Reklamation vom Verkäufer als begründet anerkannt wird, kann Letzterer entweder in die Warenrücksendung einwilligen oder über die gelieferten Waren eine Gutschrift ausstellen.
Bei verdeckten Mängeln, aufgrund deren dem Käufer ein Schaden entsteht, muss dieser den Verkäufer benachrichtigen und ihm sämtliche Elemente bezüglich dieses Schadens vorlegen, damit der Verkäufer so schnell wie möglich seinerseits Schritte gegen seine eigenen Lieferanten einleiten kann, um den Schaden, der den Parteien entstanden ist, in voller Höhe ersetzt zu bekommen. Falls der Käufer dem Verkäufer den verdeckten Mangel nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach dessen Feststellung, spätestens jedoch sechs Monate nach Lieferung der fraglichen Ware, per Einschreiben meldet, wird jeder Schadensersatzanspruch hinfällig.
Die fristgerechte Aufgabe einer Reklamation gestattet es dem Käufer nicht, die Waren ohne vorherige, schriftliche Einwilligung des Verkäufers zurückzusenden. Sollte der Verkäufer in die Rücksendung einwilligen, bedingt dies keinerlei Schadensanerkenntnis seinerseits. Regressansprüche gegen den Verkäufer aufgrund von Reklamationen wegen (offensichtlicher und verdeckter) Liefermängel sind in jedem Falle nur auf den Wert der fraglichen Waren begrenzt. Jede weitere Haftung bleibt ausgeschlossen.
9- Höhere Gewalt
Bei Vorliegen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände, aufgrund deren die Herstellung bzw. Lieferung durch den Verkäufer oder seine Lieferanten unmöglich gemacht wird, z. B. wegen fehlender Rohstoffe, Transportproblemen oder Konflikten jeglicher Art (Krieg, Streik, Aussperrung, rechtswidrige Besetzung von Firmenräumlichkeiten usw.), behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Verträge ganz oder teilweise zu kündigen oder aber die Lieferung auf einen späteren als den vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu verschieben, wobei der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann.
10- ZAHLUNG
Vorbehaltlich einer ausdrücklichen, anders lautenden, schriftlichen Vereinbarung sind alle Rechnungen bei Auftragserteilung zahlbar. Fallweise kann der Verkäufer, insbesondere bei einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers von Letzterem weitere finanzielle Sicherheiten verlangen, um die vollständige Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Käufers zu gewährleisten. Diese Aufforderung kann vor oder nach der Lieferung ergehen, d. h. zu jedem beliebigen Zeitpunkt der Vertragserfüllung. Falls der Käufer die verlangten Sicherheiten nicht beibringt, ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung seiner Pflichten auszusetzen und den Vertrag von Rechts wegen ganz oder teilweise aufzukündigen.
11- Nicht-Zahlung
Auf Beträge, die bei Fälligkeit nicht bezahlt sind, wird von Rechts wegen und unangekündigt ein Verzugszins von 12 % pro Jahr angerechnet. Des Weiteren wird auf Rechnungen, die bei Fälligkeit nicht bezahlt sind, von Rechts wegen ein pauschaler, nicht minderbarer Aufschlag von 10 %, mindestens jedoch 50 Euro, angerechnet. Dieser dient zur Deckung unserer Verwaltungskosten sowie der im Rahmen der Beitreibung von Außenständen anfallenden Kosten. Wird eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, alle laufenden Verträge mit sofortiger Wirkung aufzukündigen und die Zahlung sämtlicher offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen.
12- KÜNDIGUNG ODER AUFHEBUNG
Die vorstehenden Bestimmungen bedeuten nicht, dass sich der Verkäufer im Falle einer Nicht-Zahlung seines Rechtsanspruchs auf Kündigung oder Aufhebung des Verkaufs auf Kosten des Käufers begibt. Diese Kosten umfassen eine Entschädigungsleistung. Falls ein Verkauf ganz oder teilweise aufgehoben wird und dies dem Fehlverhalten oder der Nachlässigkeit des Käufers zuzuschreiben ist, so hat Letzterer eine pauschale, nicht minderbare Entschädigungsleistung in Höhe von 20 % des Verkaufswerts oder des aufgehobenen Teils zu zahlen. Dies gilt unbeschadet des Anspruchs auf den Ersatz sonstiger Schäden und Kosten, um wieder in den Besitz der Waren zu gelangen bzw. diese wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Falls der der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, hat der Käufer ihm gegenüber dieselben Schadensersatzansprüche wie der Verkäufer im umgekehrten Falle.
13- Geistiges Eigentum - Urheberrecht
Die Lieferung der Waren bedingt keinerlei Abtretung der Urheberrechte hieran. Die Urheberrechte an den verkauften Erzeugnissen verbleiben im Alleineigentum des Verkäufers. Weder die vom Verkäufer gelieferten Waren, noch wesentliche Bestandteile des Designs dürfen ohne die schriftliche Einwilligung des Verkäufers reproduziert werden.
14- ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer bezüglich des Vertrags und seiner Erfüllung unterliegen belgischem Recht im Allgemeinen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Besonderen. Auf diesen Vertrag ist das Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 nicht anwendbar. Für Streitsachen gilt Brüssel als ausschließlicher Gerichtsstand.